Januar 8, 2026

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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, da es am Freitag, 09.01.26, örtlich zu Wetterextremen kommen kann, möchte ich Sie hier noch einmal auf die Gesetzeslage hinweisen. Laut Schulordnung § 33 Abs. 5 ist der Schulbesuch wie folgt geregelt: „Erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände (z.B. Hochwasser, Glatteis oder Windbruch) den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern, ob...
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