Schulbesuch bei Schnee und Glätte

Schulbesuch bei Schnee und Eis

Eltern entscheiden selbst

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

da es am Freitag, 09.01.26, örtlich zu Wetterextremen kommen kann, möchte ich Sie hier noch einmal auf die Gesetzeslage hinweisen.

Laut Schulordnung § 33 Abs. 5 ist der Schulbesuch wie folgt geregelt: „Erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände (z.B. Hochwasser, Glatteis oder Windbruch) den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar ist.“ Bitte informieren Sie uns dann per E-Mail und geben Sie Ihrem Kind zum nächsten Schultag ein Entschuldigungsschreiben mit.

Sollten die Schulbusse nicht fahren, versuchen wir Sie zeitnah über unsere Homepage zu informieren. Sie können sich aber auch selbst über die Internetseite www.vrt-info.de  über witterungsbedingte Fahrtausfälle informieren.

Da wir in der Regel nicht wissen, welche Auswirkungen der Sturm/Schneefall auf den Bus- und Bahnverkehr (Nahverkehr) in Hillesheim und Umgebung haben wird, sind wir auf die Informationen der an der Schülerbeförderung beteiligten Bus- und Bahnunternehmen angewiesen. Sollten keine Busse bzw. Bahnen fahren, dann kann Ihr Kind an dem betreffenden Tag zu Hause bleiben. Sollte der Bus- oder Bahnverkehr eingestellt sein, ist keine Entschuldigung nötig. Rufen Sie dann bitte nicht im Sekretariat an!

Für Kinder, die eine Betreuung benötigen, besteht in der Schule ein Angebot.  Bedenken Sie aber, dass der Transport zur Schule auf eigene Gefahr erfolgt.

Bei allem aber gilt: Gesund- und Sicherheit gehen vor.
Kommen Sie gut durch den Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Wolff
Kommissarischer Schulleiter